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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Birkenau ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barierrefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.birkenau.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit dem HessBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen erfüllen.
  • Formularfelder, die sich auf die Nutzenden selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein autocomplete-Attribut.
  • Bei einigen Formularen werden Captchas für den Spamschutz verwendet, die nicht barrierefrei auslesbar sind.
  • Nach Absenden eines Formulars wird der Fokus nicht automatisch auf die Bestätigungsmeldung gelegt, so das nicht ersichtlich ist, ob das Absenden erfolgreich war.
  • Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators zeigt Fehler in der HTML-Syntax, so dass bei Screenreadern eventuell Probleme beim Umgang mit der Seite auftreten können.
  • Der Digitale Ortsplan ist nur eingeschränkt nutzbar. Die Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit nicht allem Anforderungen der BITV entsprechen kann. Eine Verbesserung der Tastatursteuerung wird jedoch angestrebt.
  • In nicht allen Bereichen der Website werden die individuellen Browsereinstellungen bzgl. der Schriftgröße übernommen.
  • Zitate werden nicht mit dem blockquote-Attribut ausgezeichnet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung (www.bitvtest.de) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 05.01.2026

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@gemeinde-birkenau.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehender Mitteilungen ist:

Gemeinde Birkenau
Hauptstraße 119
69488 Birkenau
Telefon: 06201 397-0
E-Mail: info@gemeinde-birkenau.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderung an die Barrierefreiheit zu stellen:

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neue Bäue 2
35390 Gießen
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de