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Nachbarschaftshilfe

    Gute Nachbarn, Bekannte und Freunde helfen sich gegenseitig – das ist klar. Wer eine pflegebedürftige Person aus seinem räumlichen oder sozialen Umfeld regelmäßig unterstützt, der kann für kleine Entlastungsleistungen im Alltag sogar eine Aufwandsentschädigung durch die Pflegekasse bekommen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad der Person, der geholfen wird und eine Anerkennung nach Landesrecht für den Helfenden. Diese Form der niedrigschwelligen Unterstützung nennt man „Nachbarschaftshilfe“.

    • Welche Entlastungsleistungen kommen infrage?

             Zum Beispiel Einkaufen, das Zubereiten von Mahlzeiten, die Reinigung von Wohnräumen oder das Waschen von Wäsche

    • Wer erkennt Nachbarschaftshelferinnen und –helfer an?

             Die zuständige Anerkennungsbehörde im Kreis Bergstraße ist der Kreisausschuss und hier die Fachstelle „Leben im Alter“

    • Welche Unterlagen werden für eine Anerkennung benötigt?

            Ein Erhebungsbogen, ein Kurzkonzept, der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 3 Jahre), ein polizeiliches Führungszeugnis

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kreis-bergstrasse.de/.../197.../

    P.S.: Vorgestellt wurde die „Nachbarschaftshilfe“ kürzlich von der Ersten Kreisbeigeordneten Diana Stolz, von Alexandra Löchelt von der Fachstelle „Leben im Alter“ und den beiden Nachbarschaftshelfern Dietrich Lahr und Andrea Marschall-Schneider. Die Flyer dazu liegen in den Bürgerbüros aller Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße, sowie in den Beratungsstellen der beiden Standorte des Pflegestützpunktes und den Seniorenberatern aus.

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