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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

    -Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.-

    Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur "Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens".

    Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. 

    Eine Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.

    Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. 
    Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4 - 6 Wochen.

    Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Bei Rückfragen steht Ihnen das Servicebüro der Gemeinde Birkenau unter der Telefonnummer 06201-397-0 oder unter servicebuero@gemeinde-birkenau.de zur Verfügung.

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